Für ihn ist Leben Tod

Massenmord?

Seit den 70er Jahren spielt er in München das Lied vom Tod. Jetzt zwitschern ihm Lebensretter dazwischen. Der Todbringer kann dagegen nichts tun.
Das jüngste Urteil des Münchner Landgerichtes ist ein kleiner Sieg im Kampf um das Lebensrecht für alle (kreuz.net, München) Akut abtreibungsgefährdeten Müttern darf auf Münchens Straßen unmittelbar vor Kinderschlachthöfen Hilfe angeboten werden.
Das entschied das Münchner Landgericht am Dienstag. Das Gericht wies eine Klage des Münchener Kinderabtreibers Friedrich Stapf zurück. Dieser versuchte, die sogenannte Gehsteigberatung vor seinem privaten Kinderschlachthof loszuwerden.
Seit dem Jahr 2000 bieten ehrenamtliche Mitarbeiter der deutschen Lebensrechtsorganisation „Lebenszentrum München – Helfer für Gottes Kostbare Kinder Deutschland“ Müttern vor Stapfs Tötungsinstitut Hilfe an. Die Lebensrechtler retteten mit ihren Gehsteigberatungen bislang mehr als 300 Kinder vor dem sicheren Tod durch Abtreiber Stapf. Dieses Baby starb im Alter von 11 Wochen. Der Abtreiber betrachtet das Überleben von 300 Menschen – etwa 15 Schulklassen – als Schädigung seiner Einkünfte. Darum wollte er vor Gericht durchsetzen, dass die Hilfe in letzter Minute verboten wird. Bei Zuwiderhandlung wollte er den Lebensrettern ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro anhängen. Kinderabtreiber Stapf verleumdete die Gehsteigberatung vor seinem Todesunternehmen als „massiven Eingriff in das Arzt-Patienten-Verhältnis“.
Abtreibungswillige Mütter kämen bei ihm nach den Gesprächen oft verärgert, verwirrt oder weinend an. Manche wollten sich keinen weiteren Termin geben lassen, um nicht noch einmal an den Gehsteigberatern vorbei zu müssen. Doch Todbringer Stapf steht mit dieser Darstellung einsam auf weiter Flur. Vor Gericht erklärten Zeugen, dass die Beratung freundlich und respektvoll angeboten werde. In den Gesprächen würden keine negativen Worte über den Kindertöter fallen.
Diese Aussage bestätigte auch eine Polizeistreife in zivil, welche die Lebensretter wegen Stapfs Beschwerden zwei Wochen lang sporadisch und versteckt beobachtete. Der Richter erklärte, dass er in der Gehsteigberatung keine substantielle Beeinträchtigung des „Geschäftsbetriebs der Abtreibungsklinik“ sehe. Es handle sich auch nicht um einen „vorsätzlichen Eingriff in das Arzt-Patienten-Verhältnis“. Die schriftliche Begründung für die Abweisung der Klage wird frühestens in einem Monat vorliegen.
Kindertöter Stapf will Berufung einlegen. Der Anwalt des „Lebenszentrums“, bezeichnete das Urteil gegenüber der protestantischen Nachrichtenagentur „idea“ als einen „bedeutsamen Teilerfolg für den Lebensschutz in Deutschland“. Kindertöter Friedrich Stapf betreibt die größte Abtreibungsanstalt Deutschlands, in der jährlich rund 4.000 Kinder ihr Leben lassen müssen.
Mit seinem blutigen und brutalen Geschäft erwirtschaftet er jährlich einen Umsatz im Millionenbereich. In seinem Kinderschlachthof wurden seit Mitte der siebziger Jahre über 100.000 Kinder vernichtet. 1998 erstritt sich Stapf vor dem Bundesverfassungsgericht die Erlaubnis, mehr als 25 Prozent seiner Einkünfte aus dem Geschäft mit illegalen aber straffrei durchgeführten vorgeburtlichen Kindsmorden zu erzielen.
Der Freistaat Bayern versuchte damals vergeblich, das wirtschaftliche Interesse an Kinderabtreibungen einzudämmen. Abtreiber Stapf wurde auch gesehen, wie er versuchte, eine Lebensrechtlerin (25) vor seiner Tötungsstation mit dem Auto anzufahren.

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