Stellungnahme „Schwangerschaftsabbruch bleibt trotz Beratungsschein unrecht“

Schwangerschaftsabbruch bleibt trotz Beratungsschein unrecht

Quelle: 27. August 2008 – Chamer Zeitung

Anmerkung:
Selbst die ehemalige Landesvorsitzende und Mitbegründerin des Vereins „Donum Vitae“ Frau Geiss-Wittmann prangert die Ausstellung von Beratungsscheinen durch die Mitarbeiter von Donum Vitae an. Sie schreibt: „Abtreibung ist Unrecht und verboten und niemand kann und darf ein Unrecht legalisieren oder ermöglichen“.
Gerade aber durch die Ausstellung des Beratungsscheines bei „Donum Vitae“ wird der Schwangerschaftsabbruch in Krankenhäusern und Abtreibungskliniken ermöglicht. Kein Arzt darf ohne diesen „Schein“ ein Kind in einem Krankenhaus legal zerstückeln. Außerdem prangt Frau Geiss-Wittmann selbst den Gesetzgeber an, da sie zur Erkenntnis gelangt, dass Abtreibung Unrecht ist und niemand darf laut O-Ton Geiss-Wittmann Unrecht ermöglichen oder legalisieren.
Abtreibung ist seit dem 21.06.1976 durch den Gesetzgeber, also den Mitgliedern des Deutschen Bundestages legalisiert (nach vorhergehender Beratung zum Beispiel durch DonumVitae).
~ Franz Graf

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